unsere Satzung

§1 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Pflege des Motorsports, für diesen Sport zu begeistern und in technischen, touristischen und kraftfahrzeugwirtschaftlichen Fragen zu beraten und Erfahrungen auszutauschen, ebenso wie die Unterweisung und der Austausch allgemeiner und besonderer Fragen zur Kraftfahrzeugsicherheit.

Diese Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist Mitglied des "BMW Club Deutschland e.V." mit Eintragung ins Vereinsregister.

 

 

§ 2 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen "BMW Club Saarland", nach erfolgter Eintragung im Vereinsregister, mit dem Zusatz "eingetragener Verein ( e.V.)".
  2. Sitz des Vereins ist Sulzbach. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

  1. Der Verein ist der freiwillige Zusammenschluss von natürlichen Personen, die Interesse an den Automobilen der Marke BMW haben und die durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung dem Verein beitreten.
  2. Die Mitgliedschaft wird beendet
  3. durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann,
  4. durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluß der Mitgliederversammlung erfolgen kann,
  5. durch Ausschließung mangels Interesses oder Nichtbezahlung der Beiträge. Wegen Nichtbezahlung der Beiträge bis 01. Januar des laufenden Kalenderjahres darf der Vorstand nur nach Mahnung und Ablauf einer gesetzten Frist von zwei Monaten den Ausschluss beschließen.
  6. Ausgeschlossene oder ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  7. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt. Sie haben kein Stimmrecht.

 

§ 4 Gewinne und sonstige Vereinsmittel

  1. Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand, bestehend aus
  3. 1. Vorsitzender
  4. 2. Vorsitzender
  5. Vorstand Clubveranstaltungen
  6. Kassenwart

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden für jeweils 4 Jahre gewählt.

Die Wiederwahl ist möglich.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich möglichst zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung des "BMW Club Deutschland e.V." abzuhalten. 

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Bestellung, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.
  2. Beschlußfassung über die Anträge der Mitglieder an die Mitgliederversammlung.
  3. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingehen.
  4. Beschlußfassung der Ausübung des Stimmrechts der Delegierten von BMW Club Saarland e.V. auf der JHV vom BMW Club Deutschland e.V.
  5. Beschlußfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
  6. Die Wahl von zwei Kassenprüfern für die Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben einmal jährlich die Kasse zu prüfen und hierüber der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
  7. Die Wahl von Delegierten für besondere Aufgaben.
  8. Diese Delegierten erhalten einen zeitlich oder sachlich begrenzten Aufgabenbereich.
  9. Diese Delegierten haben über ihre Tätigkeit dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft abzulegen.
  10. Ihre Tätigkeit endet mit Abschluß ihrer Aufgabe oder mit dem von der Mitgliederversammlung bestimmtem Fristablauf.
  11. Verabschiedung eines Haushaltsplans.
  12. Verabschiedung eines Veranstaltungskalenders.
  13. Entscheidung über den Ausschluß von Mitgliedern.

 

  1. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte dem Vorstand bekannte e-mail-Adresse des Mitglieds und muß zwei Wochen vor der Versammlung abgesendet werden. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; jedes Mitglied kann ihre Ergänzung bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beantragen.
  2. Beschlußfähig ist die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens 35 % der Mitglieder anwesend sind. Die einzelnen Mitglieder können schriftlich ihre Stimme delegieren. Bei Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der rechtmäßig abgegebenen Stimmen. Über die Art der Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung. Wahlen erfolgen, wenn nicht einstimmig durch Zuruf, schriftlich durch Stimmzettel. Stimmenthaltungen gelten als ungültig. Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert wird, und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
  3. Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist den Mitgliedern zugänglich zu machen. Einwendungen können nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden. 
  4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können je nach Bedarf vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist verpflichtet, eine Versammlung einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder (oder absolute Zahl) verlangt wird. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 3 Wochen durchzuführen.

 

§ 7 Vorstand

  1. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des BMW Club Saarland werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung vom Vorstand ein Nachfolger bestellt. Sodann wählt die Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied.
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Vorstand i.S.d. BGB ist der erste Vorsitzende. Er vertritt den Verein und außergerichtlich stets allein. 
  3. Der Vorstand entscheidet durch Beschluß in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden. Vor der Entscheidung, die die Tätigkeit eines der Delegierten betrifft, ist dieser zu hören.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder geladen und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

 

§ 8 Mitgliedschaft in anderen Vereinen

Der BMW Club Saarland e.V. ist Mitglied im BMW Club Deutschland e.V.

Der BMW Club Saarland e.V. kann Mitglied in anderen Verbänden / Vereinen werden, die den Interessen des Vereins dienen..

 

§ 9 Auflösung und Zweckänderung

Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschließen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

§ 10 Inkrafttreten

Die Satzung ist errichtet am 1. August 2002 und am 18. September 2002 geändert worden und tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister (VR 4575) am 07.11.2002 in Kraft.


§§ 3, 5 und 6 der Satzung wurden durch die HV am 28.01.2006 in Sulzbach geändert und am 05.11.2007 in das Vereinsregister eingetragen.

§5 der Satzung wurde durch die HV am 27.02.2016 in Sulzbach geändert und am 20.01.2017 in das Vereinsregister eingetragen.

 

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